Was nun

Tritt der Trauerfall zu Hause ein, informieren Sie sofort den Haus- oder Notarzt. Dieser stellt den Totenschein aus - die offizielle Sterbebescheinigung. Halten Sie den Personalausweis des Verstorbenen bereit.

Benachrichtigen Sie uns direkt nach dem Tod Ihres Angehörigen. Wir kümmern uns um die Überführung des Verstorbenen bei Tag oder Nacht, unabhängig von der Entfernung. Wenn nötig holen wir Verstorbene auch aus dem Ausland ab und bereiten sie für die Aufbahrung vor.

Tritt der Trauerfall in einem Altenheim oder Krankenhaus ein, erledigt die Verwaltung die notwendigen Dinge. Informieren Sie die Verwaltung über eventuelle Vorsorgeregelungen (Sterbeversicherungen u.a.).

Neben Freunden und Angehörigen sind verschiedene Einrichtungen zu informieren. Gerne übernehmen wir die Korrespondenz mit den Folgenden:

  • Standesamt (Dieses informiert das Einwohnermeldeamt und bei Testamentregelungen den Amtsrichter)
  • Krankenkasse des Verstorbenen
  • Landes- oder Bundesversicherungsanstalt
  • Lebensversicherung
  • Kirche und Friedhof

Wir benötigen hierfür:

  • Die Heiratsurkunde (Familienbuch oder Stammbuch)
  • Gegebenenfalls die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
  • Die Geburtsurkunde bei unverheirateten Verstorbenen
  • Die Krankenkassenunterlagen (Mitgliedsbescheinigung, Versichertenkarte)
  • Die Rentenunterlagen (Versicherungsnummer, Rentenanpassungs-Mitteilung und Bescheide)
  • Die Versicherungspolicen für Lebens- und Sterbegeldversicherungen
  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
  • Grabdokumente (falls vorhanden)

Bei der Beschaffung von fehlenden Dokumenten sind wir Ihnen gern behilflich.

Bitte vergessen Sie nicht, auch diese Stellen in Kenntnis zu setzen:

  • Sonstige Versicherungen des Verstorbenen (Hausrat, Kfz, Haftpflicht etc.)
  • Sonstige Ämter und staatliche Einrichtungen (Finanzamt, Gewerbeaufsicht etc.)
  • Vertrags- oder Geschäftspartner des verstorbenen (Arbeitgeber, Banken, Vermieter, Telefonanbieter, Zeitungen, mit denen Abonnements abgeschlossen wurden etc.)
  • Vereine und Organisationen

Um den Tod des Angehörigen oder Freundes im weiteren Umfeld bekannt zu machen, bieten sich folgende Möglichkeiten; die wir gerne für Sie erledigen:

  • Schaltung einer Todesanzeige in regionalen und überregionalen Zeitungen, die Erstellung von Trauerdrucksachen, wie Einladung zur Trauerfeier und anschließend die Danksagungen.
Bestattungsinstitut Borstelmann
Bestattungsinstitut Borstelmann
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